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Campo dei Fiori

Località Campo ai Fiori, 4 – 57016 Vada [LI] – Italien

E-mail: info@campingcampodeifiori.it

Telefono: +39 0586 770096

Fax: +39 0586 770323

P.IVA: 01880300494

CIN: IT049017B1ZJ97F8KK

  • GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
  • CAMPINGORDNUNG
  • REGLEMENT FÜR TIERE
  • PRIVACY POLICY
  • COOKIE POLICY

© 2022 Camping Campo dei Fiori – Web design by LOOOL

TIERREGLEMENT FÜR DEN ZUGANG ZUR ANLAGE

Diese Regelung dient dazu, Unannehmlichkeiten zu vermeiden, die durch ein unangemessenes Verhalten der Tierhalter in den öffentlichen Bereichen entstehen könnten, insbesondere in Bezug auf Hygiene, Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und das Wohlbefinden aller Gäste.

  • Art. 1 Hunde sind erlaubt, mit Ausnahme derjenigen, die zu den Kategorien 1 und 2 gehören:
    KAT. 1 – Collie, Bobtail, Deutscher Schäferhund, Flandrischer Treibhund, Staffordshire Terrier (Pitbull), Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier (Amstaff), Mastiff (Boerbull), Tosa Inu
    KAT. 2 – Dobermann, Pinscher, Schnauzer, Boxer, Rottweiler, Bulldogge, Neufundländer, Bernhardiner
  • Art. 2 Die Aufnahme von Tieren muss von der Direktion nach eigenem Ermessen genehmigt werden und ist auf maximal 2 Tiere pro Unterkunft begrenzt. Die Anwesenheit von Tieren muss zwingend bei der Buchung angegeben werden.
  • Art. 3 Hundebesitzer müssen eine tägliche Gebühr entsprechend der gültigen Preisliste entrichten.
  • Art. 4 Tiere müssen ihre Impfunterlagen mit sich führen.
  • Art. 5 Als gefährlich eingestufte Hunderassen oder Tiere, die von den zuständigen Behörden als solche gemeldet wurden, können nach Ermessen der Direktion aus der Anlage entfernt werden.
  • Art. 6 Hunde müssen stets an der Leine geführt werden. Es ist verboten, Tiere frei in der Anlage laufen zu lassen.
  • Art. 7 Die Besitzer müssen sicherstellen, dass ihr Tier nicht die Parzelle oder den Bereich anderer Gäste betritt und dass es andere Gäste des Feriendorfes nicht stört.
  • Art. 8 Jegliche Schäden, die Tieren an Dritten oder an den Einrichtungen des Feriendorfes verursachen, liegen in der Verantwortung des Besitzers.
  • Art. 9 Die Besitzer sind verpflichtet, die Ausscheidungen ihrer Tiere zu beseitigen und hierfür die dafür vorgesehenen Bereiche zu nutzen, unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften.
  • Art. 10 Lautstarke Hunde, die anhaltend und störend knurren oder bellen, dürfen nicht im Campingplatz verbleiben.
  • Art. 11 Es ist strengstens verboten, Tiere in den Sanitäranlagen zu waschen. Die dafür vorgesehene Hundedusche im Hundeareal muss benutzt werden. Tiere dürfen weder in den Poolbereich noch auf das Poolsolarium mitgenommen werden. Sie dürfen nicht ins Wasser und haben keinen Zugang zu den Sanitäranlagen.
  • Art. 12 Tiere dürfen mit an den öffentlichen Strand genommen werden, sofern sie stets an der Leine und unter Aufsicht sind. Das Baden von Hunden ist von 8:00 bis 20:00 Uhr verboten (gemäß Gemeindeverordnung).
  • Art. 13 Die Direktion behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung jeden Gast der Anlage zu verweisen, der diese Regelung nicht einhält.

CAMPINGORDNUNG “CAMPO DEI FIORI” Via del Novanta n.4, Vada

  1. Bei der Ankunft sind die Camper verpflichtet, ihre Ausweisdokumente zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung vorzulegen. Jede Person, die aus irgendeinem Grund das Campinggelände betreten möchte, muss über eine Genehmigung der Direktion verfügen. Zu diesem Zweck ist der Direktion ein persönliches Ausweisdokument für die gesetzlich vorgeschriebenen Registrierungen vorzulegen. Die Nichtbeachtung stellt einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches dar.
  2. Der Zutritt zum Campingplatz ist von der Zustimmung der Direktion abhängig; die Direktion ist berechtigt, jede Person, die sich durch ihr Verhalten – Handlungen, Worte oder Taten – als unerwünscht erweist, unverzüglich vom Campingplatz zu verweisen. Nach eigenem Ermessen kann die Direktion die öffentliche Gewalt hinzuziehen. Das Vorstehende berechtigt den Gast nicht, sich der Zahlung der Rechnung zu entziehen.
  3. Besucher sind nur mit Genehmigung der Direktion zugelassen; sofern sie zugelassen werden, müssen sie ein Ausweisdokument hinterlegen und die festgelegte Tagesgebühr entrichten.
  4. Die Öffnungszeiten der Büros und der verschiedenen Dienstleistungen entsprechen den in den jeweiligen Räumlichkeiten ausgehängten Zeiten.
  5. Der Campingplatz bzw. Stellplatz wird von der Direktion zugewiesen, deren Anweisungen die Camper gewissenhaft zu befolgen haben. Insbesondere müssen Fahrzeuge die festgelegten Fahrzeiten innerhalb des Campingplatzes einhalten, und zwar: von 8.00 bis 10.00 Uhr, von 12.00 bis 14.00 Uhr sowie von 18.00 bis 20.00 Uhr. In jedem Fall dürfen Fahrzeuge weder den normalen Verkehr behindern noch freie Stellplätze belegen.
  6. Während der Ruhezeiten (von 14.00 bis 16.00 Uhr und von 23.30 bis 8.00 Uhr) sind sämtliche Geräusche verboten, die andere Gäste stören könnten, wie z. B. die Benutzung von Radio- und Fernsehgeräten, laute Ansammlungen oder Treffen, die Nutzung von Spielplätzen und Schwimmbädern sowie jeglicher Verkehr mit Fortbewegungsmitteln.
  7. Innerhalb des Campingplatzes müssen Mopeds und Motorräder stets geschoben werden.
  8. Jeder Camper ist verpflichtet, auf seine eigenen Gegenstände und Wertsachen zu achten. Die Direktion übernimmt keine Haftung für eventuelle Verluste oder Diebstähle von Wertsachen.
  9. Es ist verboten: Pflanzen und Einrichtungen des Campingplatzes zu beschädigen; Gräben oder Entwässerungsrinnen um Zelte oder Wohnwagen auszuheben; kochende, salzhaltige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu gießen; offene Feuer zu entzünden.
  10. Die Direktion haftet nicht für Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen oder Teilen davon entstehen.
  11. Die Direktion haftet nicht für eventuelle Schäden und/oder Diebstähle an den Fahrzeugen der Gäste, die auf dem Parkplatz oder innerhalb des Campingplatzes abgestellt sind.
  12. Die Benutzung von ergänzenden sportlichen, gymnastischen und freizeitorientierten Einrichtungen, einschließlich des Schwimmbads, erfolgt auf eigenes Risiko der Camper und ihrer Gäste.
  13. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Behälter für die getrennte Müllsammlung entsorgt werden.
  14. Die Installation von nicht beweglichen Zubehörteilen auf den Stellplätzen ist verboten.
  15. Alle Personen, die die gemeinschaftlichen Sanitäranlagen benutzen, sind verpflichtet, diese nach Gebrauch sauber zu hinterlassen. Wäsche und Geschirr dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Waschbecken gereinigt werden.
  16. Der Zutritt von Hunden und anderen Tieren auf das Campinggelände liegt im Ermessen der Direktion. Sind Tiere zugelassen, müssen sie stets an der Leine geführt werden und dürfen Wege und Stellplätze nicht verunreinigen. Sollte dies dennoch geschehen, ist der Besitzer dafür verantwortlich und muss für die Reinigung sorgen. Für weitere Einzelheiten wird auf die entsprechende Tierordnung verwiesen.
  17. Das Ausüben von Sportarten außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ist verboten.
  18. Minderjährige sind auf dem Campingplatz nur zugelassen, wenn sie von Eltern oder volljährigen Verwandten begleitet werden; Kinder müssen bei der Benutzung der verschiedenen Einrichtungen und der Sanitäranlagen von Erwachsenen begleitet werden. Die Eltern sind für das Verhalten und die Handlungen ihrer Kinder verantwortlich; folglich übernimmt die Direktion keinerlei Verantwortung für die Handlungen von Minderjährigen auf dem Campingplatz.
  19. Postsendungen müssen persönlich vom Empfänger abgeholt werden; nach sieben Tagen Aufbewahrung bei der Direktion wird die Post an den Absender zurückgeschickt.
  20. Jede ansteckende Krankheit ist unverzüglich dem Campingplatzleiter zu melden.
  21. Der tägliche Aufenthaltstarif gilt ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Campingplatz bis 12.00 Uhr des folgenden Tages. Gäste, die den Campingplatz nach dieser Uhrzeit verlassen, müssen eine weitere Tagesgebühr entrichten.
  22. Die Direktion macht von ihrem Zurückbehaltungsrecht an den Fahrzeugen des Gastes Gebrauch, bis die Rechnung vollständig beglichen ist.
  23. Die Reservierung der Mietunterkünfte ist in jeder Hinsicht erst nach Zahlung einer Anzahlung von 25% des Aufenthaltsbetrages gültig, die spätestens innerhalb einer Woche nach der Option zu leisten ist. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor der Ankunft bezahlt werden. Die Nichtzahlung des Restbetrages führt zur Stornierung der Reservierung.
    Im Falle einer Stornierung vor der Ankunft, einer Unterbrechung des Aufenthalts oder einer verspäteten Ankunft – unabhängig von der Ursache, sei es Krankheit, Unfall oder ein unvorhergesehenes Ereignis – ist der Mieter zur Zahlung des gesamten Restbetrages der Reservierung verpflichtet; eine Rückerstattung erfolgt nicht. Es besteht die Möglichkeit, eine Stornogarantie abzuschließen, deren Einzelheiten vor der Buchung online sowie auf Anfrage an der Rezeption erhältlich sind.
  24. Der Eintritt in den Campingplatz setzt die uneingeschränkte Annahme und Einhaltung dieser CAMPINGORDNUNG voraus, die durch zusätzliche Bestimmungen ergänzt werden kann, welche die Direktion für zweckmäßig hält.
  25. Il personale della Direzione è a Vostra disposizione per qualsiasi chiarimento riguardante il regolamento e le tariffe in vigore. Tutte le norme sopra indicate, gli orari, i servizi e le tariffe vengono considerati pienamente accettati dai nostri ospiti, che soggiornano a loro rischio e pericolo. RingraziandoVi per quanto sopra, Vi auguriamo la più felice e serena permanenza nel nostro campeggio.

BUCHUNGSBEDINGUNGEN

Für die Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Aufenthaltspreises innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bestätigung erforderlich. Erst mit Erhalt der Anzahlung gilt die Reservierung als gültig und verbindlich für CAMPO DEI FIORI. Mit Eingang der Anzahlung gilt der Vertrag in allen seinen Teilen als angenommen und die Reservierung ist abgeschlossen. Wenn die Anzahlung nicht bis zum angegebenen Datum eingegangen ist, wird die Unterkunft berechtigt, die Buchung zu stornieren.
Die Reservierung garantiert lediglich die Art der Unterkunft oder des Stellplatzes und die Aufenthaltsdauer; die Unterkunfts-/Stellplatznummer kann vor Beginn des Aufenthalts nicht mitgeteilt werden.
Nur bei Buchung von Stellplätzen gilt in der Mittelsaison* ein Mindesttagespreis von 43,00 € für Standardplätze und 57,50 € für Plus-Stellplätze. In der Hochsaison** gilt stattdessen ein Mindesttagespreis von 70,50 € für Standardplätze und 87,00 € für Plus-Stellplätze.
Bei verspäteter Anreise, nur bei rechtzeitiger Mitteilung, bleibt die Reservierung bis 15.00 Uhr des Folgetages gültig. Die gebuchten Nächte werden voll angerechnet, auch bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise.
Laut Gesetz dürfen Minderjährige die Einrichtung nur in Begleitung ihrer Eltern während der gesamten Dauer ihres Aufenthalts betreten.

*Der Betrag beinhaltet einen Stellplatz + zwei obligatorische Anwesenheiten von Erwachsenen
**Der Betrag beinhaltet einen Stellplatz + drei obligatorische Anwesenheiten von Erwachsenen

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Im Falle unvorhergesehener Ereignisse…

Wenn Sie aus irgendeinem Grund (Krankheit, Unfall, unvorhergesehenes Ereignis usw.) Ihren Aufenthalt vor der Anreise stornieren, sich verspäten oder früher abreisen müssen, ist der volle Betrag der Buchung fällig – eine Rückerstattung ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Reiserücktrittsversicherung!

Wenn Sie diese abschließen, sind Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen abgesichert.
Was sie abdeckt:

  • Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge, abzüglich Bearbeitungsgebühren und der Kosten der Versicherung.
  • Wenn Sie früher abreisen müssen, erhalten Sie eine anteilige Rückerstattung (abzüglich Verwaltungs-, Reinigungs- und Versicherungskosten).

Wann gilt die Garantie?
Sie gilt für:

  • Sie selbst,
  • Ihren Ehepartner,
  • Die im Mietvertrag genannten Personen,
  • Ihre Eltern oder Kinder bzw. die Ihres Ehepartners.

Und nur in folgenden Fällen:

  • Krankheit oder Unfall (nicht bekannt zum Zeitpunkt der Buchung) oder Todesfall.

Auch der Tod von Geschwistern, Schwägerinnen oder Schwägern ist abgedeckt.

  • Amtliche Einladungen (Gericht, Militärdienst oder als Geschworener).
  • Kündigung, beruflicher Umzug oder Insolvenz, wenn Sie Geschäftsführer eines Unternehmens sind.

Im Krankheits- oder Unfallfall benötigen Sie ein ärztliches Attest, das weniger als einen Monat vor Anreise datiert ist.

Was tun bei Stornierung?

  • Sie müssen unbedingt schriftlich den Verantwortlichen Ihrer Unterkunft informieren.
  • Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie den Campingplatz oder die Residenz mindestens 24 Stunden vor Anreise informieren.
  • Innerhalb von 10 Tagen nach der Stornierung müssen Sie uns einen offiziellen Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde oder Arbeitgeberbescheinigung) zusenden.

Jede Änderung bezüglich der Reservierung muss von CAMPO DEI FIORI genehmigt werden.

CHECK-IN- UND CHECK-OUT-ZEITEN

Die Zustellung der Unterkunft wird von 17.00 bis 21.00 Uhr garantiert, während die Abreise bis 10 Uhr erforderlich ist. Für Stellplätze ist die Anreise von 14.00 bis 20.00 Uhr möglich, während die Abreise bis 12 Uhr erforderlich ist.

ZAHLUNGSARTEN

Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor dem Anreisedatum bezahlt werden.

Akzeptierte Zahlungsmethoden: Kreditkarte oder Banküberweisung.
KONTOINHABER: CAMPING LAB SRL
IBAN: IT64W0103070690000063276224
BIC: PASCITMMCEC